Compliance Solutions

Compliance für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen


Das Angebot

Wir arbeiten für diverse Mandanten im Finanzbereich. Wir bieten Unternehmen das vollumfängliche Outsourcing der Compliance-Funktion an, stehen aber auch als Berater oder auf interimistischer Basis zur Verfügung.

Unsere Vorgehensweise

Vom Anlageberatungsprotokoll über das Produktinformationsblatt bis hin zu den Anforderungen der MaComp und an die Prävention von Financial Crimes:
Auf Basis unseres Compliance-Systems für Banken und Wertpapierdienst-leistungsunternehmen bieten wir risikoorientierte Verfahren, die eine effiziente Wahrnehmung der Compliance-Funktion ermöglichen.

Auf Basis einer institutsspezifischen Gefährdungsanalyse legen wir dabei mit unseren Mandanten die konzeptionelle Einbettung von Compliance mit klarer Definition der einzelnen Compliance-Prüffelder fest. Diese bilden sodann die Basis für einen Monitoringplan, der die Grundlage des Reportings an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat bildet. Maßgerechte Arbeits- und Organisationsanweisungen bieten sodann den notwendigen institutsinternen Maßstab für Mitarbeiter-Schulungsmaßnahmen.

 

Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

> Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Juni 2010 das Rundschreiben 4/2010 (WA) Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.

Die MaComp sollen in der Art eines Kompendiums die Auslegungen der BaFin zu zentralen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zusammenfassen.

BaFin_MaComp

Gerne sind wir bereit, Ihnen unser Konzept einer kosteneffizienten Implementierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu präsentieren.


> Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Mai 2011 ein Merkblatt zur Konkretisierung des Begriffs Anlagevermittlung veröffentlicht. In Konsequenz führt dies zur einer Einschränkung für Institute, Dritte etwa als sogenannte Tippgeber dauerhaft zu engagieren.

BaFin_Merkblatt

Lassen Sie uns über Lösungswege sprechen, die einen Compliance-konformen Umgang mit diesem Merkblatt sicherstellen.

 

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Bild Bank Finanzen

 

Cross Border-Aktivitäten

 

Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

BaFin_MaComp 4/2010 (MaComp)

BaFin_Merkblatt 5/2011 (Merkblatt)


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